Die Region der Hamme- und Wümmeniederung ist historisch durch den Torftransport aus dem Teufelsmoor in die Hansestadt Bremen geprägt. Dazu wurden die natürlichen Wasserweg und zusätzlich durch Menschenhand geschaffenen Kanäle genutzt. So haben wir heute ein ausgeprägtes Wasserwegenetz, das allen für den muskelbetrieben Wassersport zur Verfügung steht und die Grundlage für die Inwertsetzung im Rahmen von „Canal Links“ bildet. Im oberen Flusslauf entstand 2014 ein Torfhafen gefördert u.a. aus Mitteln der metropolregion hamburg.
Kleiner Nebenfluß. Ruderbar.
Achtung: Befahrensverbot vom 16. Oktober bis einschließlich des 30. April im Abschnitt zwischen Hamme und Teufelsmoorstraßenbrücke (siehe "Verordnung über das Naturschutzgebiet „Breites Wasser“").
Ganzjährige Sperrung oberhalb der Teufelsmoorstraßenbrücke (siehe "Verordnung über das Naturschutzgebiet Teufelsmoor").
Mit der Aufhebung der "Verordnung über das Naturschutzgebiet "Breites Wasser"" und dem daraus resultierenden in Kraft treten der "Verordnung über das Naturschutzgebiet Hammeniederung" erfolgt irgendwann in den nächsten Jahren folgende Verschärfung für den Abschnitt zwischen Hamme und Teufelsmoorstraßenbrücke:
Grundsätzliches Befahrungsverbot. Ausnahmen: Führungen durch fachkundige Personen bzw. Institutionen nach Zustimmung der zuständigen Naturschutzbehörde im Zeitraum zwischen dem 15. Juli und dem 15. Oktober.
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