Früher auch als der Nordteil des Canal de l'Est/Ostkanal bekannt. Der Nordteil des Vorgesenkanal führt abwechslungsreich von den letzten Ausläufern der Vogesen durch das lothringische Hügelland parallel zur Mosel bis zur Großschiffahrtsstraße Mosel in Neuves Maisons. Durch seinen an das Relief angepaßten kurvenreichen Verlauf und seine oft sehr natürlichen Uferböschungen und der geringen Verkehrsdichte (fast keine Berufsschiffahrt, dafür aber langsame Hausboote) läßt er sich angenehm rudern.
Wegen der vielen Schleusen sollte man sich aber eher drei statt zwei Tage Zeit von Épinal/Spinneln bis Neuves Maisons lassen. Das um so mehr, als daß die Schleusen nur zwischen 9 Uhr und 18 Uhr im Betrieb sind. Die Schleusen zu bedienen ist für Ruderer ziemlich kompliziert. Man erhält in Golbey bei der Kanalleitstelle eine Fernbedienung, die man bis zur Schleuse von Neuves Maisons mit sich führt, mit der man 100 bis 200 m vor dem Tor eine Schleusung anfragt. Diese Stellen sind immer durch (französisch-, deutsch- und englischsprachige) Schilder eindeutig markiert. Theoretisch bestätigt das Infrarotempfangsgerät durch ein gelbes Blinklicht die Schleusungsanfrage, praktisch sind manche dieser Lampen ausgefallen. Andererseits muß man mit der Fernbedienung sehr genau zielen, sonst wird der Schleusungswunsch nicht registriert. Geht dann das Schleusentor auf, und man will als einziges Fahrzeug in die Schleuse einfahren, stellt sich ein weiteres Problem. Die Fernsteuerung ist nur auf Hausboote, nicht aber auf kurze Ruderboote einprogrammiert. Will heißen, daß die Fernsteuerung nur die Köpfe der Ruderer erfaßt, und dann völlig irritiert blockiert, weil sie glaubt, daß da drei bzw. fünf papierschifflange Fahrzeuge in der Schleuse seien. Um das zu verhindern, hält man am Schleusentor an, hält mit der Hand den Sender zu, zählt langsam bis zehn, dann ist man als "Hausboot" registriert. Gleichfalls muß man bei der Ausfahrt den dortigen Sender bis zehn zählend zuhalten, damit das "Hausboot" auch ordentlich ausgefahren ist. Die Schleusenkammer ist sehr schmal und hat meistens nur eine Treppe, die gerne von den miteinfahrenden Hausbooten blockiert wird. Das eigene Boot hält man mit einem 10 m langen Seil fest, daß man locker um einen der beiden Poller rechts und links neben der Schleusenkammer wirft. Außerdem muß man in den Schleusen Rettungswesten tragen. Seil und Westen werden von der Kanalleitstelle vor der Herausgabe der Fernbedienung überprüft.
Um den Kanal rudern zu können, ist eine administrative Odysee notwendig. Die Kanaljahresvignette (sans moteur) bestellt man über vnf.fr. Da man keinen Motor hat, braucht man eine Sonderbefahrungsgenehmigung, die wir für jeden Bezirk/Départment einzeln beim jeweiligen Präfekten (Adressieren an: Monsieur le Préfèt) anfordern mußte. Das braucht etwas Zeit, aber geht noch problemlos. Auf dieser Genehmigung ist dann aber die Benutzung der Schleusen ausdrücklich ausgenommen. Da der Kanal aber stellenweise den Charakter einer Schleusentreppe ohne auch nur halbwegs sichere Ausstiegsstellen hat, mußten wir mühevoll die Unterabteilung der Schiffahrtsdirektion Nord-Ost in Spinneln/Épinal (Lothringen, Elsaß und Freigrafschaft) davon überzeugen, daß unsere schweren Wanderruderboote eben nicht den sonst bekannten Skiffs vergleichbar sind (es gibt zwar ein französisches Wort für Gigboot, "yolette", aber ich habe in Frankreich Ruderer kennengelernt, die nichts mit dem Wort anzufangen wußten). Letztlich hat sich nach mehrstündiger Diskussion die Direktorin der Schiffahrtsdirektion Nord-Ost in Nanzig/Nancy unserer erbarmt, das Unterschreiben und Stempeln dieser neuen Genehmigung hat dann nochmals einen Tag gekostet. Man war insgesamt unserem Anliegen nicht absolut abgeneigt, die Schwierigkeiten ergaben sich durch die französischen Gesetze, die ein Gigboot schlicht nicht vorsehen. Ohne halbwegs verhandlungssicheres Französisch scheitert man bei diesem Vorgehen, und verpaßt dadurch einen wirklich schön ruderbaren Kanal.
Aufgrund der eingeschränkten Schleusenbetriebszeiten kann man nach 18:30 problemlos die Boote im Wasser lassen.
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