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Anhängerführerschein

bdeuter, 25. Nov. 2004, 19:58h (Bildung & Wissenschaft)


Wir als Schülerrudergemeinschaft stehen in absehbarer Zeit vor dem Problem, dass uns die Hängerfahrer "ausgehen". Bisher war es so, dass Bootstransporte zu Regatten und Wanderfahrten von Ehemaligen und den beiden betreuenden Lehrern durchgeführt worden sind.
Jetzt kommt jedoch die Phase, in der die Ehemaligen Schüler mit "altem Führererschein" den Verein verlassen, bzw. nicht mehr vor Ort sind. Die jüngeren müssten erst eine Prüfung ablegen um den Bootstransport durchzuführen. Dies ist jedoch mit Kosten verbunden, die der Verein auf Dauer nicht tragen kann.




Gibt es bei Euch in den Vereinen ähnliche Entwicklungen?

Habt Ihr eventuell Partnerschaften mit Fahrschulen abgeschlossen? In dieser Beziehung haben wir bisher sehr wenig Erfolg gehabt.

Bestünde eventuell das Interesse, dass man sich mit mehreren Vereinen zusammenschliesst um auf eine größere Zahl an Prüflingen zu kommen und die Kosten zu senken. Vielleicht könnte ja auch auf Verbandsebene etwas organisiert werden.

Ich bin gespannt auf Eure Meinungen.

Björn

 
 
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Kommentare
 
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Re: Hängerführerschein

Anonymer Verfasser (12. Feb. 2005, 01:46h)


Hallo, wenn ich dich verbessern darf:
Für den Führerschein der Klasse BE ist KEINE Theorie - weder in Unterricht noch Prüfung - vorgesehen. Aber die gebräuchlichen Anmeldungs- und Verwaltungsgebühren spart man.
Das Rangieren mit Hänger (das auch in der Prüfung verlangt ist) ist wirklich das einzig Gewöhnungsbedürftige.

MfG aus der Quadratestadt

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Hängerführerschein

GMay (22. Dez. 2004, 17:35h)


Hallo zusammen,
ich habe im Internet folgende Definition der Fahrerlaubnisklassen B und BE gefunden:
Klasse B
Kraftfahrzeuge (ausgenommen Krafträder) mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3,5 t und mit nicht mehr als acht Sitzplätzen außer dem Führersitz (auch mit Anhänger von nicht mehr als 750 kg oder (einem Anhänger) mit einer zulässigen Gesamtmasse bis zur Höhe der Leermasse des Zugfahrzeugs, sofern die Gesamtmasse der Kombination 3,5 t nicht übersteigt).
Dies bedeutet doch folgendes:
1. Zugfahrzeug + Anhänger bis 750 kg darf zusammen über 3,5 t wiegen!
2. Zugfahrzeug und Anhänger über 750 kg darf zum einen nicht schwerer als 3,5 t sein und zum anderen darf das zGG des Anhängers in diesem Fall das Leergewicht des Zugfahrzeugs nicht überschreiten.

Beispiele:
Zugfahrzeug zGG 3,49 t + Anhänger bis 750 kg ist erlaubt
Zugfahrzeug Leergewicht 1,6t + Anhänger 1,6 t zGG ist erlaubt da der Anhänger nicht schwerer ist als das Leergewicht des Zugfahrzeugs und das Gespann nicht schwerer ist als 3,5 t (Gesamtgewicht des PKW beachten! Zuladung nicht mehr als 300 kg da sonst die 3,5 t überschritten werden!)
Ich hoffe, dass ich euch weiterhelfen konnte.

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Hängerführerschein

Anonymer Verfasser (14. Dez. 2004, 09:44h)


Hallo,
wenn ich Dich verbessern darf, in Sachen BE Führerschein.
Mit dem BE kannst Du Gespanne fahren die schwerer als 3,5 Tonnen sind! Das Zugfahrzeu darf nur nicht schwerer als 3,5 Tonnen sein! (bei Sprintern und Anhänger wrst Du da nämlich schon locker drüber!)
Noch einen Tip, wenn man den BE-Fühererschein zusammen mit dem Autoführerschein, oder in der gegebenen Frsit danach macht kann man sich die Kosten und Zeit für die nochmalige Theorie sparen!
Außerdem würde ich jeden empfehlen zuvor bereits das Hänger rückwärtsschieben auf dem Vereinsgelände ordentlich zu übern, denn dann reichen mit der entsprechenenden Fahrschule meist schon die Pflichtstunden aus!

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Antwort

bdeuter (06. Dez. 2004, 14:16h)


Ja, der BE genügt solange das zulässige Gesamtgewicht des Gespanns nicht schwerer als 3,5 Tonnen sind. Das sollte eigentlich für alle gängigen Vereinsbus/Anhänger Kombinationen gelten.

Bei uns haben zwei Mitglieder vor zwei Jahren den BE Schein gemacht. Ich glaube sie haben so zwischen 600-800 Euro gezahlt. Das finde ich schon eine Stange Geld. Wir haben bisher eine Regelung, dass es pro Jahr einen Teil aus der Vereinskasse zurückgibt, damit diese Inevstition auch dem Verein über längere Zeit nützt.

Allerdings sind wir sehr dafür, eine Lösung zu finden, um die Gesamtkosten zu reduzieren. Vom NWRV habe ich eine kurze NAchricht erhalten, dass über dieses Thema auf einer der nächsten Vorstandssitzungen gesprochen werden soll. Vielleicht kommt ja ein Vorschlag von Verbandsebene.

Gruß

Björn

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Ich auch

Anonymer Verfasser (01. Dez. 2004, 20:03h)


Ich hab gehört das der normale BE dafür ausreichen soll.
Was kostet denn wenn so ein Führerschein?

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Gute Idee

Anonymer Verfasser (29. Nov. 2004, 10:31h)


Das halte ich für eine SEHR gute Idee. Kann nicht der DRV oder ein inovativer Landesverband analog der Trainingausbildung zentrale Lehrgänge "Hänger fahren" organisieren?

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