Achtung: Befahrensverbot vom 16. Oktober bis einschließlich des 30. April im Abschnitt zwischen Hamme und Teufelsmoorstraßenbrücke (Beeke) (siehe "Verordnung über das Naturschutzgebiet „Breites Wasser“").
Mit der Aufhebung der "Verordnung über das Naturschutzgebiet "Breites Wasser"" und dem daraus resultierenden in Kraft treten der "Verordnung über das Naturschutzgebiet Hammeniederung" erfolgt irgendwann in den nächsten Jahren folgende Verschärfung für den Abschnitt zwischen Hamme und Teufelsmoorstraßenbrücke:
Grundsätzliches Befahrungsverbot. Ausnahme: Führungen durch fachkundige Personen bzw. Institutionen nach Zustimmung der zuständigen Naturschutzbehörde im Zeitraum zwischen dem 15. Juli und 15. Oktober.
Übergang in Hamme bei Km 20,9
Achtung: Befahrensverbot vom 16. Oktober bis einschließlich des 30. April im Abschnitt zwischen Hamme und Teufelsmoorstraßenbrücke (siehe "Verordnung über das Naturschutzgebiet „Breites Wasser“").
Mit der Aufhebung der "Verordnung über das Naturschutzgebiet "Breites Wasser"" und dem daraus resultierenden in Kraft treten der "Verordnung über das Naturschutzgebiet Hammeniederung" erfolgt irgendwann in den nächsten Jahren folgende Verschärfung für den Abschnitt zwischen Hamme und Teufelsmoorstraßenbrücke:
Grundsätzliches Befahrungsverbot. Ausnahme: Führungen durch fachkundige Personen bzw. Institutionen nach Zustimmung der zuständigen Naturschutzbehörde im Zeitraum zwischen dem 15. Juli und 15. Oktober.
Achtung: Befahrensverbot vom 16. Oktober bis einschließlich des 30. April im Abschnitt zwischen Hamme und Teufelsmoorstraßenbrücke (siehe "Verordnung über das Naturschutzgebiet „Breites Wasser“").
Ganzjährige Sperrung oberhalb der Teufelsmoorstraßenbrücke (siehe "Verordnung über das Naturschutzgebiet Teufelsmoor").
Mit der Aufhebung der "Verordnung über das Naturschutzgebiet "Breites Wasser"" und dem daraus resultierenden in Kraft treten der "Verordnung über das Naturschutzgebiet Hammeniederung" erfolgt irgendwann in den nächsten Jahren folgende Verschärfung für den Abschnitt zwischen Hamme und Teufelsmoorstraßenbrücke:
Grundsätzliches Befahrungsverbot. Ausnahme: Führungen durch fachkundige Personen bzw. Institutionen nach Zustimmung der zuständigen Naturschutzbehörde im Zeitraum zwischen dem 15. Juli und 15. Oktober.
Achtung: Oberhalb der Teufelsmoorstraßenbrücke ist die Beeke ganzjährig aus Naturschutzgründen gesperrt. (siehe "Verordnung über das Naturschutzgebiet Teufelsmoor")
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